10 wichtige Messvoraussetzungen bei Blower-Door-Tests

10 wichtige Messvorraussetzungen bei Blower-Door-Tests

Normen, Checklisten und passende Türen: Was ihr wissen oder fragen solltet, wenn ihr eine normgerechte Blower-Door-Messung beauftragt.

Wie weit muss das Gebäude fertig sein, müssen die Dachflächenfenster schon angeschlossen sein und wieso muss die Toilette schon Wasser haben? Mit solchen Fragen wird das bionic3-Team täglich konfrontiert. Auch unsere Blogleser:innen und Podcasthörer:innen haben uns gefragt: Könnt ihr mal die Messvoraussetzungen gut zusammenfassen? In diesem Artikel und der Podcastfolge bekommt ihr eine Übersicht über die wichtigsten Punkte und Fragen vor einem Blower-Door-Test.

In der Podcastfolge – die hier auf unserer Seite luftdichtheit-geprueft.de, auf allen gängigen Podcastplattformen und auf YouTube anhören könnt – ergänzen Holger Merkel und ich die Regelungen mit Beispielen und Anekdoten von der Baustelle.

Nach dieser Podcastfolge 32 von Luftdichtheit geprüft wisst ihr:

  1. Welche Norm für euer Bauprojekt gilt.
  2. Welche Messvoraussetzungen bei der EnEV (Energieeinsparverordnung) gelten.
  3. Was im GEG (Gebäudeenergiegesetz) anders festgelegt wurde.
  4. Auf welche 10 Punkte ihr achten bzw. wonach ihr vorab fragen solltet.

Diese Folge widmen wir allen Baubeteiligten, die ab und zu dringend eine Gießkanne mit Wasser organisieren müssen. Wie wichtig dieses Werkzeug bei Blower-Door-Tests sein kann, erfahrt ihr in der Podcastfolge und in unserem Blogartikel.

Es ist ein bisschen wie die Zeitumstellung. Auch Profis, die regelmäßig Blower-Door-Tests beauftragen, fragen sich vorher: Wie war das nochmal genau? Was brauche ich wann?

Punkt 1: Wonach wurde das Gebäude bilanziert? Nach EnEV oder GEG?

Die Vorbereitungen, die Bezeichnungen der einzuhaltenden Werte und der Messzeitpunkt unterscheiden sich bei EnEV und GEG.

Punkt 2: Forderungen der EnEV bei normgerechten Blower-Door-Tests

Wenn ein Gebäude nach EnEV bilanziert wurde, muss nach der DIN EN 13829 gemessen werden. Die wichtigsten Vorgaben:

  1. Das Gebäude ist fertig gestellt. Die Nutzer:innen können bereits eingezogen sein, müssen es aber nicht.
  2. Bei der Gebäudepräparation darf fast jede Öffnung abgeklebt werden: Beispielsweise die Katzenklappe, Dunstabzugshaube und die Badabluft.

Da die Norm die Punkte nur versteckt auflistet, gibt es eine Checkliste vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen FLiB. Die Checkliste ist kostenfrei abrufbar auf der Seite des FliB.

Punkt 3: Die Siphons müssen mit Wasser gefüllt sein oder abgeklebt werden (EnEV und GEG-Vorgaben)

Wasser in den Toiletten ist meist selbstverständlich, wenn das Gebäude bereits genutzt wird. Meist wird das Wasser erst kurz vor dem Nutzungsbeginn eingefüllt, aus Angst vor Verschmutzungen im Wasser wie beispielsweise Legionellen.

Die EnEV und das GEG schreiben vor, dass die Siphons mit Wasser gefüllt oder abgeklebt sein müssen. Diese Info fehlt den Baubeteiligten oft und somit rennt final meist jemand mit einer Gießkanne umher und füllt alle Toiletten. Bei einem Mehrfamilienhaus kann dies recht aufwendig sein. Mehr dazu hört ihr ab Minute 6 im Podcast.

Hack bei ziehenden Steckdosen

Steckdosen dürfen nicht abgeklebt werden – das ist auch gut so. Schließlich zieht es dort sehr unangenehm, wenn es nicht dicht ist. In der Norm steht jedoch nicht, dass man nichts in die Steckdosen stecken darf. So machen das manch pfiffige Messdienstleister:innen oder Auftraggeber:innen, wenn der Wert nicht erreicht wird.
(Übrigens: Holger meint das Wort „Hack“ sei ihm unbekannt. Hack ist neudeutsch für „Kniff“ oder „kreative Problemlösung“, oder in Denglish ein „Workaround“)

Punkt 4: Beim GEG gelten andere Messvoraussetzungen als bei der EnEV

Das Gebäudeenergiegesetz GEG hat festgelegt, dass Blower-Door-Tests nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9972:2018-12 ausgeführt werden müssen. Das Schöne an der Norm ist, sie sagt genau, wie der Zustand des Gebäudes sein muss: Beispielsweise, dass während des Blower-Door-Tests die Innentüren geöffnet sein dürfen, die Außentüren hingegen nicht.

Was sich durch das GEG geändert hat, erklären wir in unserer Podcastfolge 10.

Das GEG und die neue Messnorm ISO 9972: die wichtigsten Änderungen.

Zudem haben meine Kollegin Cornelia Lässing (besser-als-marketing.de) und Holger eine Tabelle erstellt, die die wichtigsten Unterschiede zeigt. Diese könnt ihr kostenfrei auf der bionic3 Seite herunterladen und bis zur Größe A3 ausdrucken: GEG: exklusive Tabelle zur Blower-Door-Norm.

Punkt 5: Beim GEG muss genau geschaut werden, was für Lüftungstechnik eingesetzt wird

Badentlüfter, Abluftanlagen, Lüftungsanlage – das GEG fordert, dass genau geschaut wird, für was die Gebäudetechnik eingesetzt wird. Je nach Verwendungszweck darf diese temporär abgeklebt werden.

Daher gilt es vorher zu wissen:

  1. Ist es eine Anlage zur Lüftung nach der Lüftungsnorm 1946-6.
  2. Ist es eine Anlage nur zur Entfeuchtung? Wie DIN 1807-3?
  3. Läuft die Technik zeitweise oder permanent?

Nur permanent eingesetzte Lüftungstechnik darf abgeklebt werden. Anlagen zur Entfeuchtung (Badentfeuchter) dürfen nicht abgeklebt werden.

Punkt 6: Es gibt unterschiedliche Bezugsgrößen: n50 oder q50?

Bei der EnEV wird bei kleineren Gebäuden nach n50 gemessen, bei größeren wird der q50-Wert ermittelt. Allerdings nur ab 1500 m3, wenn das Gebäude nach DIN V18599 bilanziert wurde. Beim GEG zählt ab 1500 m3 immer der hüllflächenbezogene Wert, der allerdings dann qe50 heißt.

Luftwechselrate: Was bedeutet sie und wie setzt sich der n50 Wert zusammen?

Die Messdienstleister:innen müssen den Wert nicht ermitteln, meist haben Planer:innen oder Energieberater:innen den Wert in ihren Programmen errechnet. Das GEG spricht von Nettoraumfläche, die EnEV von Nettogrundfläche. Beide meinen das Gleiche.

Grenzwerte EnEV

Grenzwerte für Gebäude bis 1500m3 und für Wohngebäude über 1500 m3, die nach DIN 4108 bilanziert wurden: Bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Luftwechselrate n50):

  • 3,0 pro Stunde bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen
  • 1,5 pro Stunde bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen

Grenzwerte für Nichtwohngebäude über 1500 m3 und für Wohngebäude über 1500 m3, die nach DIN V 18599 bilanziert wurden: Bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Luftdurchlässigkeit q50):

  • 4,5m3 pro m2 und Stunde bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen
  • 2,5m3 pro m2 und Stunde bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen

Grenzwerte GEG

Grenzwerte für Gebäude bis 1500m3: Bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pascal:

  • höchstens das 3fache ohne raumlufttechnische Anlagen
  • höchstens das 1,5fache mit raumlufttechnischen Anlagen

Grenzwerte für Gebäude ab 1500m3: Bezogen auf die Hüllfläche bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pascal:

  • höchstens das 4,5fache ohne raumlufttechnische Anlagen
  • höchstens das 2,5fache mit raumlufttechnischen Anlagen

Der Wert 50 Pascal

In Deutschland beziehen sich alle einzuhaltenden Grenzwerte auf 50 Pascal. Das entspricht in etwa:

  • Windstärke 5
  • Windgeschwindigkeit 8,8 m/s oder 31,6 km/h
  • 5 Kilo pro Quadratmeter
  • 0,5 Millibar

Punkt 7: Wo soll das Blower-Door-Gebläse eingebaut werden? Wie groß ist die Tür?

Je nach Höhe und Breite der Tür benötigt der Blower-Door-Messdienstleister ein anderes Equipment. Daher sollten folgende Punkte vorher geklärt werden:

  1. Wo soll das Gebläse eingebaut werden?
  2. Wie groß ist die Türöffnung?
  3. Ist die Eingangstür bereits montiert?

Das bionic3 Team baut gerne ihr Equipment in die Haustüre ein.

Grund, das Blower-Door-Gebläse in die Haustüre einzubauen: Die Eingangstür hat einen ausreichend breiten Falz und ist somit stabil genug – auch während Unter- und Überdruck erzeugt wird.

Punkt 8: Fehlende Bauteile

Herausforderung: Fehlende Haustür bei Blower-Door-Tests

Manchmal fehlt das Türblatt – das ist kein Problem. Wenn das Eingangselement komplett fehlt, kann jedoch nicht gemessen werden, denn man kann auch nicht richtig abkleben

Warum die Haustür ein guter Ort für den Einbau ist:

  1. Die Eingangstür ist in der Regel auf der windabgeneigten Seite verbaut.
  2. Die Bewohner:innen und Handwerker:innen wissen, dass ein Blower-Door-Test stattfindet und öffnen nicht einfach die Tür.

Wenn wir gerade von fehlenden Bauteilen schreiben: Dass das komplette Dach fehlte, kam noch nicht vor, vermisst haben wir aber schon das Dachflächenfenster, Rolltor oder auch die Bodentreppe.

Wann die Bodentreppe nicht fehlen darf

Wenn die Bodentreppe fehlt und die Dämmung über den First läuft, dann kann die luftdichte Hülle nicht normgerecht überprüft werden. Denn die komplette beheizte Hülle muss mit einem Blower-Door-Test kontrolliert werden.

Der luftdichte Anschluss des Dachflächenfensters wird oft falsch gemacht. Daher misst das bionic3-Team auch nicht, wenn Dachflächenfenster nicht angeschlossen sind.

Punkt 9: Die Verantwortlichen auf der Baustelle

Dem bionic3-Team ist es wichtig, dass ein Verantwortlicher, also ein:e Ansprechpartner:in auf der Baustelle ist. Das ist auch hilfreich für die Auftraggeber:innen. Denn auch bei normgerechten Messungen, kann es Abweichungen geben. Diese muss der Blower-Door-Messdienstleister im Prüfbericht vermerken. Daher vorher am besten abklären: Wer ist vor Ort? Wie lautet die Handynummer?

Punkt 10: Keine Durchbrüche, wenn ein Gebäude in Abschnitten gemessen wird

Wenn Gebäude abschnittsweise gemessen werden, dann müssen die Wände auch getrennt sein.
Zu Laubengangmessungen haben wir auch eine Podcastfolge aufgenommen:

Laubengänge und Blower-Door-Tests bei großen Gebäuden: Die 20 % Regelung ist falsch.

Zudem hat das bionic3 Team, vor allem die Kollegen Jan Bernhardt und Dirk Kabisch, neulich bei einem Blower-Door-Tests bei Laubengangerschließung gedreht. Das Video findet ihr in unserem YouTube-Kanal:

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Wie gefällt euch dieser Artikel und unsere Podcastfolge 32? Wir freuen uns über Feedback in den Kommentaren oder per E-Mail: hallo@bionic3.de

Unsere Shownotes

Checkliste vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen FLiB für Messungen nach DIN EN 13829: https://www.flib.de/publikationen/Beiblatt/FLiB_Checkliste_Verfahren_B.pdf?

Das GEG und die neue Messnorm ISO 9972: die wichtigsten Änderungen: Podcastfolge 10

Was sich durch das GEG geändert hat: GEG: exklusive Tabelle zur Blower-Door-Norm

Laubengänge und Blower-Door-Tests bei großen Gebäuden: Die 20 % Regelung ist falsch. Podcastfolge 20

Blower-Door-Tests bei Laubengangerschließung – Live von der Baustelle.

bionic3-Team
Die Blower-Door-Messdienstleister des bionic3-Teams (vonl links): Zimmermeister Jochen Götz, die TÜV zertifizierten Blower-Door-Messdienstleister Dirk Kabisch und Jan Bernhardt (auch Zimmermesiter). Holger Merkel, Differenzdruckmesstechniker, Referent und Fachbuchautor „Luftdichtheit von Gebäuden – Ratgeber für die Praxis.“

Kontakt zum Luftdichtheit-geprüft-Team

Holger Merkel
hm@bionic3.de
Büro: 07272-927385
Mobil: 0171 706 1344
bionic3.de | LinkedIn

Jochen Götz
jg@bionic3.de
Büro: 07272-927385
Mobil: 0151 56267523
bionic3.de | LinkedIn

Dirk Kabisch
dk@bionic3.de
Büro: 07272-927385
Mobil: 0151 40182281
LinkedIn

Jan Bernhardt
jb@bionic3.de
Büro: 07272-927385
Mobil: 0175 9334931
bionic3.de | LinkedIn

Heide Haruyo Merkel
heide.merkel@besser-als-marketing.de
Büro: 07272/7701917
Mobil: 0151/ 649 33058
besser-als-marketing.de | LinkedIn

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